Schulelternbeirat der Kerschensteinerschule

Herzlich willkommen auf der Seite des Schulelternbeirats der Kerschensteinerschule. Wir möchten Ihnen hier einen kurzen Einblick in die Arbeit des Schulelternbeirats geben und Sie für die Elternarbeit an der Schule interessieren.

Mitglieder des Schulelternbeirats

Der Schulelternbeirat wird aus den gewählten Klassenelternbeiräten gebildet. Vom Schulelternbeirat wurden gewählt:

Vorsitzende des Schulelternbeirats: Nicole Seitz

Stellvertretende Vorsitzende des Schulelternbeirats: Claudia Triffterer, Anne Christina Kämpf

Beisitzerinnen Schulelternbeirat: Aymore Amado, Karla Bender


Praxis der Elternarbeit an der Kerschensteinerschule

Der Schulelternbeirat sucht die enge Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Kollegium und dem Förderkreis Kerschensteinerschule, um gemeinsam für eine gute Lernatmosphäre an der Schule zu sorgen und Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Dazu treffen sich die Vorsitzenden des Schulelternbeirats und des Förderkreises regelmässig (1x im Monat) mit der Schulleitung, um aktuelle Punkte zu besprechen. Darüberhinaus werden Vertreter des Schulelternbeirats zu den Gesamtkonferenzen eingeladen.

In jedem Schulhalbjahr findet zwei bis dreimal (je nach Bedarf) eine Sitzung des Schulelternbeirats statt, zu dem Vertreter der Schulleitung und des Förderkreises eingeladen werden.


Amtszeit der Schulelternbeiräte

Die Amtszeit der Schulelternbeiräte beginnt mit ihrer Wahl. Als Mitglied, Stellvertreterin oder Stellvertreter sowie als Ersatzvertreterin oder Ersatzvertreter scheidet sofort aus, wer vor Ablauf der Amtszeit die Wählbarkeit für das jeweilige Amt verliert (Schulformwechsel, Wechsel in eine andere Klasse, Volljährigkeit des Kindes innerhalb des ersten Jahres der Amtszeit; Wahlordnung §§ 8, 13 und 22 ). Anders ist es bei Elternvertreterinnen oder Elternvertretern, deren Amtszeit abgelaufen ist (nach 2 Jahren beim Klassenelternbeirat und beim Vorstand des Schulelternbeirates). Diese führen ihr Amt bis zur Neuwahl auch dann weiter, wenn sie nicht mehr wählbar sind (§ 102 Abs. 3 HSchG). Beispiel: Der Vorsitzende eines Schulelternbeirates wird nach den Sommerferien nicht mehr als Klassenelternbeirat gewählt.

An der Kerschensteinerschule müssen aufgrund dieser Regelung in jedem Jahr in den FLEX Klassen die Klassenelternbeiräte neu gewählt werden (da es in jedem Jahr eine „neue“ FLEX Klasse gibt). Wir empfehlen den Eltern, dabei immer ein Elternteil aus dem „älteren“ und dem „jüngeren“ Jahrgang als Klassenelternbeirat/-beirätin zu wählen. In der Klasse 3 werden dann die Klassenelternbeiräte für das 3. und 4. Schuljahr gewählt.

Der Schulelternbeirat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter und nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder (z.B. Schriftführer, Kassenwart, Beisitzer).


Aufgaben und Befugnisse des Schulelternbeirats

Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus (§ 110 HSchG). Er ist autonom und unterliegt in keiner Weise den Schulen oder Schulaufsichtsbehörden; andererseits stehen ihm natürlich auch keine Aufsichts- oder Weisungsbefugnis gegenüber Lehrkräften, Schulleitungen und Aufsichtsbehörden zu. Er nimmt im Rahmen des geltenden Rechts selbstständig und eigenverantwortlich seine Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrechte bei der Gestaltung des Unterrichtswesens in der Schule wahr.

Entscheidungen der Schulkonferenz, mit denen im Zuge der gestärkten Eigenverantwortlichkeit der Schulen das Unterrichtswesen der Schule gestaltet wird, bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirats. Die Entscheidungen der Schul- und der Gesamtkonferenz bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirats, unter anderem die Entscheidung über das Schulprogramm. Der Schulelternbeirat hat auch ein Mitbestimmungsrecht bei Einrichtung und Beendigung eines Schulversuchs und bei der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule (§ 110 Abs. 2 HSchG). Hinzu kommen Anhörrechte, Informationsrechte und Initiativrechte.

Weitergehende Informationen zum Schulelternbeirat und zur Elternarbeit an Schulen finden Sie hier auf der Seite des Landesschulelternbeirats:

Ratgeber von Eltern für Eltern